Häufig gestellte Fragen
Hier erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit unseren Parksystemen.
Wenn das auf Sie angemeldete Fahrzeug von einem Dritten gefahren wurde, als die Falschparkererfassung erfolgte, bitten wir Sie, uns die Kontaktdaten des Fahrers mitzuteilen. Wir werden den Fahrer entsprechend anschreiben, da dieser, den Verstoß begangen hat und das erhöhte Nutzungsentgelt entsprechend von diesem zu zahlen ist.
Bitte beachten Sie: Sie sind zur Bekanntgabe des Fahrers verpflichtet (siehe BGH-Urteil: V ZR 160/14).
Sollten Sie den Fahrer nicht benennen wollen, bleibt unsere Forderung gegen Sie als Halter des Fahrzeuges bestehen.
Bitte beachten Sie, dass Sie ausschließlich Parkverstöße per Überweisung bezahlen können. Eine Nachzahlung von Parkgebühren ohne Parkverstoß ist nicht möglich. Das Geld wird Ihnen in diesem Fall auch nicht erstattet.
Unsere Bankverbindung lautet:
PRM ParkRaum Management Austria GmbH
IBAN: AT38 1500 0001 2169 6694
SWIFT-BIC: OBKLAT2L
Bitte denken Sie bei Ihrer Überweisung daran, als Verwendungszweck das Aktenzeichen anzugeben.
Unter folgendem Link können Sie Ihre Parkgebühren nachbezahlen:
Bitte beachten Sie, dass dies nur innerhalb von 48 Stunden nach Ausfahrt möglich ist. Danach erhalten Sie ein Anschreiben mit zusätzlichen Gebühren.
Unsere Systeme sind DSGVO-Konform. Hinweise zum Datenschutz sowie die Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten finden Sie unter:
Sind Kontrolleure am Parkplatz für die Ahndung von Verstößen verantwortlich, stellen sie nach der Feststellung eines Verstoßes eine Zahlungsaufforderung („Knöllchen“) aus und platzieren diese z.B. an der Windschutzscheibe.
Bei einem Parkplatz mit automatischer Kennzeichenerkennung werden Einfahrt- und Ausfahrtzeiten automatisch erkannt und bei einem Verstoß gegen die ausgeschilderten Parkregeln erhält der Betroffene im Nachgang ein Schreiben mit einer Zahlungsaufforderung per Post.
In öffentlichem Raum ist die Polizei bzw. das Ordnungsamt für Parkverstöße zuständig, während wir unsere Dienstleistung auf privaten Flächen anbieten.
Der Eigentümer hat auf seinem Parkplatz das Hausrecht. Er legt fest, zu welchen Bedingungen Autofahrer seine Stellplätze nutzen dürfen. Fährt ein Autofahrer auf einen privaten Parkplatz, schließt er einen Vertrag mit dem kontrollierenden Unternehmen über die Nutzung des Stellplatzes ab. Hat der Autofahrer z.B. die festgelegte Parkgebühr nicht bezahlt oder die Höchstparkdauer überschritten, hat er diesen Vertrag verletzt und es wird eine Gebühr für einen Parkverstoß fällig.