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AGB

AGB

Inhaltsverzeichnis

  • Allgemeine Bedingungen
  • Buchung von Dauerparkberechtigungen (Vertragsbedingungen)

Allgemeine Bedingungen

Für die Benutzung des Online-Portals, erreichbar unter prm.arivo.app bzw. meinprm.com/parken, der ParkRaum-Management PRM GmbH (im Folgenden PRM GmbH) gelten die nachstehenden Bedingungen:

  1. Die PRM GmbH stellt über oben genannte Portale seinen Kunden (im Folgenden Nutzer) die Möglichkeit zur Verfügung, sich über bestehende Angebote zum Thema Parken zu informieren, Kurzzeitparkgebühren ohne Registrierung zu bezahlen und/oder nach Durchführung einer Registrierung und Eröffnung eines Benutzerkontos Verträge über Produkte zum Thema Parken für einzelne oder mehrere Parkeinrichtungen zu schließen, zu ändern, zu beenden und diese selbst zu verwalten sowie Kontakt zum Kundenservice aufzunehmen.
  2. Der Nutzer ist verpflichtet, die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der von ihm angegebenen Daten sicherzustellen. Ändern sich angegebene Daten, so ist der Nutzer verpflichtet dies mitzuteilen. Die Aktualisierung der angegebenen Daten kann der Nutzer selbst über sein Benutzerkonto vornehmen. Eine Überlassung oder Übertragung eines bestehenden Benutzerkontos an Dritte ohne die ausdrückliche Einwilligung der PRM GmbH ist nicht zulässig.
  3. Der Nutzer ist verpflichtet, seine Login-Daten für das Benutzerkonto vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Es ist von ihm sicherzustellen, dass sein Passwort geheim gehalten und sicher aufbewahrt wird. Stellt der Nutzer die missbräuchliche Nutzung seines Benutzerkontos fest, hat er den Kundenservice hierüber unverzüglich zu informieren (telefonisch unter +49 (0) 9131 82603-10 oder per E-Mail an service@prm-parken.de).
  4. Bewachung, Überwachung, Verwahrung und die Gewährung von Versicherungsschutz sind nicht Gegenstand eines zustande gekommenen Einstellvertrages. Auch wenn in der Parkierungsanlage Personal der PRM GmbH präsent ist oder diese mit optisch- elektronischen Einrichtungen beobachtet wird (Videoüberwachung), ist hiermit keine Obhuts- oder Haftungsübernahme verbunden, insbesondere nicht für Diebstahl oder Beschädigung. Bzgl. Videoüberwachung und Kennzeichenerfassung verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung. Während der Dauer der Einstellung von Fahrzeugen des Nutzers haftet die PRM GmbH nur für Schäden, die nachweislich durch Pflichtverletzungen von ihr, ihren Angestellten oder Beauftragten verursacht wurden. Die PRM GmbH haftet demnach nicht für Schäden, die allein durch Naturereignisse, andere Nutzer oder sonstige Dritte zu verantworten und insbesondere infolge Diebstahls oder durch Beschädigungen des Fahrzeugs entstanden sind. Die PRM GmbH haftet für Pflichtverletzungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die PRM GmbH nur, wenn eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit (Personenschaden) oder ein Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten vorliegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Nutzer vertraut und vertrauen darf. Außer bei einer Haftung für Personenschäden sowie für Pflichtverletzungen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ist der Schadensersatz zudem auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  5. Erfüllungsort ist die vom Nutzer genutzte Parkierungsanlage der PRM GmbH.
  6. Ist der Nutzer Kaufmann, so wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, gleich aus welchem Rechtsgrund, der Geschäftssitz der PRM GmbH, mithin Erlangen, vereinbart, es sei denn, ein anderer Gerichtsstand ist zwingend gesetzlich vorgeschrieben.
  7. Die PRM GmbH ist jederzeit zur Änderung dieser Geschäftsbedingungen berechtigt, insbesondere soweit Anpassungen aufgrund einer Gesetzes- oder Rechtssprechungsänderung erforderlich sind. Änderungen der Geschäftsbedingungen werden unmittelbar und in angemessener Frist vor dem Wirksamwerden der Änderung per E-Mail an die registrierten Nutzer bekanntgegeben. Die Zustimmung der registrierten Nutzer zu einer Änderung dieser Geschäftsbedingungen gilt als erteilt, falls innerhalb der Frist nicht schriftlich (per E-Mail oder Fax) widersprochen wird.
  8. Im Übrigen gelten die in der vom Nutzer genutzten Parkierungsanlage aushängenden Vertrags- und Einstellbedingungen.

Buchung von Dauerparkberechtigungen (Vertragsbedingungen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Buchung von Dauerparkberechtigungen

Die Buchung von Dauerparkberechtigungen in Form der elektronischen Buchung und zum Abschluss von Dauermietverträgen für Stellplatzberechtigungen erfolgt nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen:

1. Allgemein

Registrierung: Der Nutzer muss sich bei einer erstmaligen Anfrage für eine elektronische Buchung bzw. für den Abschluss eines Dauermietvertrages im Online-Portal der PRM GmbH registrieren, ein Benutzerkonto erstellen und (je nach gewünschter Parkierungsanlage) gegebenenfalls das amtliche Kfz-Kennzeichen seines Fahrzeuges hinterlegen, mit dem er die entsprechende Parkierungsanlage nutzen will. Der Nutzer kann mehrere Kfz-Kennzeichen verschiedener Fahrzeuge hinterlegen. Die PRM GmbH erteilt dem Nutzer die Nutzungsberechtigung der von ihm gewählten Parkierungsanlage nach Maßgabe des jeweiligen Dauermietvertrages ausdrücklich nur für jeweils ein mit KfzKennzeichen hinterlegtes Fahrzeug pro abgeschlossenen Vertrag zur gleichen Zeit. Der Nutzer kann in seinem Benutzerkonto weitere Dauermietverträge anlegen und abschließen.

Reservierung/Buchung: Mit Betätigung des Buttons „Jetzt buchen“, „Jetzt Vertrag abschließen“, „Jetzt registrieren“ , “Hier registrieren“ wird der Nutzer aufgefordert, die gewünschte Parkfläche und gegebenenfalls die Vertragslaufzeit einzugeben und das gewünschte Dauerparkprodukt zu wählen. Der Nutzer muss eine der zur Auswahl stehenden Bezahlvarianten für die Bezahlung des angezeigten monatlichen Mietzinses auswählen. Durch das Betätigen des Buttons „verbindlich buchen“, „Vertrag kostenpflichtig abschließen“  schließt der Nutzer einen Dauermietvertrag mit der PRM GmbH ab und bewilligt den automatisierten monatlichen Einzug des Mietzinses über das von ihm gewählte Zahlungsmedium. Der monatliche Mindestbetrag beläuft sich hierbei auf 1,00€, insofern in diesem Monat mindestens ein kostenpflichtiger Parkvorgang abgeschlossen wurde.

Wird ein Sondertarif mit vorheriger Tarifanfrage gebucht, so wird ein Vertrag erst dann eingegangen, wenn die ggf. geforderten Unterlagen vollständig und gemeinsam mit der Tarifanfrage hochgeladen werden. Beendigung von Sonderverträgen: Sollte der Nutzer einen Sondertarif gebucht haben, ist dieser bei Austritt aus Unternehmen verpflichtet, den gebuchten Vertrag schriftlich bei der PRM GmbH zu kündigen. Es gelten die in den Tarifbedingungen genannten Kündigungsfristen.

Widerruf der Zahlung durch den Nutzer: Ficht ein Kunde eine Zahlung an, so wird ihm in jedem Fall die Anfechtungsgebühr auf dem Kundenkonto in Rechnung gestellt. Es steht dem Kunden frei, schriftlich unter service@prm-parken.de Stellung zu einer Abrechnung zu nehmen.

Widerruf durch die PRM GmbH: Die PRM GmbH ist berechtigt, den Dauermietvertrag innerhalb von sieben Tagen nach der verbindlichen Buchung durch den Nutzer zu prüfen und gegebenenfalls unter Angabe einer Begründung in Textform zu widerrufen. Widerruft die PRM GmbH den Dauermietvertrag und hat der Nutzer die Stellplatzberechtigung des gebuchten Dauermietvertrages bereits wahrgenommen, wird die PRM GmbH die Zeit von der Buchung bis zum Widerruf anteilig berechnen. Hat der Nutzer die Stellplatzberechtigung des gebuchten Dauermietvertrages vor einem Widerruf durch die PRM GmbH nicht in Anspruch genommen, entstehen dem Nutzer keine Kosten.

Vertragsabschluss/Zahlung: Dem Nutzer wird eine Buchungsbestätigung nach Abschluss der Buchung in Textform per E-Mail übermittelt, auf dieser ist die zu diesem Zeitpunkt geltende Umsatzsteuer ausgewiesen. Auf Wunsch wird dem Nutzer eine Monats-/Jahresrechnung in Textform per E-Mail übersandt. Für die Übermittlung wird keine zusätzliche Gebühr erhoben. Die Umsatzsteuer ändert sich jeweils mit Inkrafttreten der entsprechenden gesetzlichen Regelung, ohne dass es einer Änderungserklärung der Parteien bedarf.

Ggf. auftretende, fehlerhafte Abbuchungen haben zur Folge, dass dem Kunden nach dem Erheben eines schriftlichen Einspruches im PRM-Kundenservice, also unter service@prm-parken.de, die Korrektursumme auf das Kundenkonto gutgeschrieben wird. Bei Kündigung erhält der Kunde nach Prüfung durch PRM sein rechtmäßiges Kontoguthaben ausgezahlt.

Anwendbares Recht/Gerichtsstandsvereinbarung: Für die Buchung von Parkberechtigungen gelten ausschließlich die Bestimmungen des Rechts der Bundesrepublik Deutschland. Die Parteien vereinbaren als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, gleich aus welchem Rechtsgrund, den Geschäftssitz der PRM GmbH, mithin Erlangen, soweit der/die Nutzer Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind und ein anderer Gerichtsstand nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben wird.

2. Besondere Regelungen

Stellplatz: Widerruft die PRM GmbH den Mietvertrag nicht fristgerecht, ist sie verpflichtet, dem Nutzer in der gewählten Parkierungsanlage für die gewählte Mietzeit und für das vom Nutzer gewählte und registrierte Kfz-Kennzeichen einen Stellplatz gegen Zahlung des bei der Buchung angegebenen monatlichen festen Mietzinses zum Gebrauch zu überlassen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz in der gebuchten Anlage besteht nicht.

Zugangsmedium: Alle dem Nutzer gegebenenfalls überlassenen Zugangsmedien (z.B. Codekarten, Berechtigungsausweise, Ein- und Ausfahrtchips etc.) sind nicht auf Dritte übertragbar und von dem Nutzer sorgfältig zu verwahren. Die Zugangsmedien verbleiben im Eigentum der PRM GmbH. Das Zugangsmedium wird bei Abschluss des Vertrages von der PRM GmbH postalisch an den Nutzer versendet. Es ist nach Beendigung der Parkberechtigung vom Nutzer an die PRM GmbH spätestens zehn Tage nach Beendigung des Vertrages zurückzugeben. Für die PRM GmbH gilt der jeweilige Besitzer des Zugangsmediums als zur Benutzung des betreffenden Fahrzeuges und Stellplatzes berechtigt. Die PRM GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese Berechtigung zu überprüfen. Der Verlust eines Zugangsmediums ist der PRM GmbH unverzüglich anzuzeigen. Verliert der Kunde ein solches Zugangsmedium schuldhaft, ersetzt die PRM GmbH das Zugangsmedium gegen einen pauschalen Aufwendungsersatz von fünf Euro. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass der PRM GmbH ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die geltend gemachte Aufwendungsersatzpauschale.

Mietpreis/Zahlungsverzug: Im Falle einer Rücklastschrift hat der Nutzer je Rücklastschrift eine Rücklastschriftgebühr in Höhe von Euro 4,50 € zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit zulässig, an die PRM GmbH zu bezahlen, es sei denn, der Nutzer hat die Rücklastschrift nicht zu vertreten oder weist nach, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Kommt der Kunde mit der Zahlung von mindestens einer Monatsmiete schuldhaft in Verzug, ist die PRM GmbH berechtigt, dem Kunden den Zugang zur gebuchten Anlage solange zu verweigern, bis der Kunde die offene Forderung gegenüber der PRM GmbH erfüllt hat. Die PRM GmbH prüft in regelmäßigen Abständen, ob das Entgelt für die Nutzung von Stellplätzen noch ortsüblich oder sonst angemessen ist. Bei einer Änderung informiert die PRM GmbH den Kunden unmittelbar und in angemessener Frist in Textform über den zusätzlich oder weniger zu zahlenden Betrag vor Inkrafttreten der Preisanpassung und über die Höhe des zukünftig zu zahlenden Mietzinses. Der Nutzer hat in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Verstoß gegen die Vertrags- und Einstellbedingungen/Gefahr: Bei einem schuldhaften Verstoß des Nutzers bzw. eines berechtigten Nutzers des Kraftfahrzeuges eines Nutzers gegen die jeweils aushängenden Vertrags- und Einstellbedingungen der Parkierungsanlage oder sonstigen Besitzstörungen ist die PRM GmbH berechtigt, das Fahrzeug/die Fahrzeuge auf Kosten des Nutzers abschleppen zu lassen. Die PRM GmbH ist ferner berechtigt, das Fahrzeug/die Fahrzeuge im Falle dringender Gefahr aus der Parkierungsanlage zu entfernen.

Beendigung des Vertrages: Die Dauerparkberechtigung kann von beiden Vertragspartnern in Textform bzw. Online und ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Vor Mietbeginn ist ein Widerruf des Mietverhältnisses durch den Nutzer fristlos ohne Angaben von Gründen möglich. Der Nutzer hat weiter das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages vom Zeitpunkt der in Textform übermittelten Information zu einer Preisanpassung und/oder Änderung der Vertrags- und Einstellbedingungen durch die PRM GmbH bis zum Wirksamwerden dieser Änderungen, mindestens jedoch eine Woche ab Zugang der Information in Textform. Für die Einhaltung der Frist dieser außerordentlichen Kündigung ist der Zugang der Kündigung bei der PRM GmbH maßgebend. Leitet die PRM GmbH ihr Recht zur Vermietung von Stellplätzen aus einem Vertrag mit einem Dritten ab (z.B. Pacht- oder Betriebsführungsvertrag) und endet dieser Vertrag (Hauptvertrag), ist die PRM GmbH berechtigt, den Vertrag mit dem Nutzer ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Datum der Beendigung des Hauptvertrages außerordentlich zu kündigen. Ansprüche des Nutzers wegen vorzeitiger Vertragsbeendigung sind hierbei ausgeschlossen. Etwaige Überzahlungen des Mietzinses erstattet die PRM GmbH dem Nutzer unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von zehn Tagen nach der Vertragsbeendigung mit dem Nutzer.

Für einen Vermieterwechsel gilt: Wird die Parkierungsanlage unmittelbar im Anschluss an die Beendigung des Hauptvertrages von einem Dritten weiterbetrieben (neuer Betreiber), kann die PRM GmbH den Vertrag mit dem Nutzer mit Wirkung zum Datum der Beendigung des Hauptvertrages auf den neuen Betreiber der Parkierungsanlage übertragen (Vermieterwechsel). Die PRM GmbH wird den Nutzer insoweit über einen etwaigen Vermieterwechsel rechtzeitig vor Beendigung des Hauptvertrages informieren. Der Nutzer ist berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Datum der Beendigung des Hauptvertrages außerordentlich zu kündigen. Etwaige Überzahlungen des Mietzinses erstattet die PRM GmbH dem Nutzer zurück.

Im Übrigen erklärt sich der Nutzer mit der Übertragung des Mietverhältnisses für den Fall, dass er nicht außerordentlich kündigt, und der damit verbundenen Weitergabe seiner personenbezogenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Geburtsdatum, amtliches Kfz-Kennzeichen seines/seiner Fahrzeuge sowie der Vertrags- und Abrechnungsdaten an den neuen Betreiber ausdrücklich einverstanden. Ergänzend gelten die Hinweise zu den Datenschutzbestimmungen.

Jeder Vertragspartner ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein solcher wichtiger Grund ist für die PRM GmbH insbesondere dann gegeben, wenn der Nutzer trotz Abmahnung erneut und/oder wiederholt gegen die Vertrags- und Einstellbedingungen der jeweiligen Parkierungsanlage verstößt, es sei denn, der Nutzer hat den Verstoß nicht zu vertreten.

Der Nutzer ist verpflichtet, das abgestellte Fahrzeug/die abgestellten Fahrzeuge nach Ablauf der Parkberechtigung unverzüglich aus der Anlage zu entfernen und offene Forderungen aus nicht entrichteten Parkgebühren an die PRM GmbH zu bezahlen. Kommt der Nutzer seiner Räumungspflicht nicht nach, so ist die PRM GmbH nach vorheriger schriftlicher Aufforderung unter angemessener Fristsetzung und Androhung der Räumung berechtigt, das Fahrzeug/die Fahrzeuge des Nutzers aus der Anlage zu entfernen. Der Nutzer trägt dabei die Kosten der Räumung, Aufbewahrung, Verwertung und Entsorgung, es sei denn, der Nutzer hat die unterbliebene Räumung, Aufbewahrung, Verwertung und Entsorgung nicht zu vertreten.

Sonstiges: Die Vorschrift des § 545 BGB zur stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses findet keine Anwendung. Setzt der Nutzer nach Ablauf der gebuchten Zeit den Gebrauch des Stellplatzes fort, verlängert sich daher das Vertragsverhältnis nicht auf unbestimmte Zeit.

Stand 01/2023